Wahlarztordination

Kassenvertrag nur mit der KFA Versicherung


Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt ohne Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Nach Einreichung der bezahlten Arztrechnung erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse ca. 80 % jener Gebühren, die als Kassenleistung für Vertragsärzte honoriert werden, zurück.  Weiters ist der verbleibende Selbstbehalt für Sie steuerlich absetzbar.


Service:

Wahlärzte bieten Ihren Patienten Service ohne Zeitdruck in der Ordination. Ausgestellte Verordnungen, Rezepte und Überweisungen werden von anderen Gesundheitseinrichtungen und Apotheken in gleicher Weise wie von Kassenärzten akzeptiert. Meine Assistentin übernimmt für Sie sehr gerne die Einreichung der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse!


Honorar:

Eine Untersuchung in meiner Ordination umfasst das ärztliche Gespräch mit Anamneseerhebung, Brillenglasvermessung, Messung der Hornhautdicke, Refraktionsbestimmung, Sehleistungsbestimmung, Messung des Augeninnendruckes sowie die Untersuchung des vorderen und hinteren Augenabschnittes und wird mit 160 € verrechnet. Die Kassenleistung für diese Untersuchung beträgt je nach Krankenkasse ca. 65 €; somit erhalten Sie nach Einreichung meiner Rechnung von Ihrer Krankenkasse ca. 52 € refundiert. Eine weiterführende Untersuchung der Netzhautmitte (OCT Untersuchung) wird mit 70 € verrechnet und zur Gänze von allen Krankenkassen refundiert.
Der Rechnungsbetrag von privat- oder zusatzversicherten Patienten wird nach dem aktuell vereinbarten Rechnungsschlüssel der Privat- bzw  Zusatzversicherungen erstellt. Je nach Versicherungsvertrag wird Ihnen bis zu 100% des Rechnungsbetrages refundiert.


Bargeldlose Bezahlung mit Debitkarte sowie allen Kreditkarten möglich.